Dienstag 18. Februar 2025

Keynote: Lieferkettensorgfalt und Verkehrsfähigkeit von Produkten

Entfällt die Verkehrsfähigkeit von Verbrauchsgütern bei Abweichungen von nicht-produktbezogenen Anforderungen?

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Grube

 

Die Verkehrsfähigkeit von Verbrauchsgütern bemisst sich an der Einhaltung der produktbezogenen regulatorischen Anforderungen an die Zusammensetzung, Behandlung und Deklaration. Die Nicht-Verkehrsfähigkeit von Produkten führt in der Regel zu sofortigen Vermarktungsstopps, bei schwerwiegenden Abweichungen auch zu marktbezogenen Maßnahmen wie Warensperrungen bzw. „stillen“ Rücknahmen von Produkten, also Warenretouren ohne eine Information der Öffentlichkeit.

Mit der neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung werden gewissermaßen sekundäre Anforderungen an Verbrauchsgüter eingeführt, die nicht unmittelbar produktbezogen sind, beispielsweise das Bemühen um die Einhaltung bestimmter Umweltstandards oder bestimmter Sozialstandards. Es stellt sich die – neue – rechtliche Frage, ob die Nichteinhaltung dieser Sorgfaltspflichten dazu führen kann, dass Verbrauchsgüter als fehlerhaft bzw. nicht verkehrsfähig einzustufen wären, mit der Folge von beispielsweise Vertriebsstopps oder Warenrücknahmen, z. B. im Falle, dass bei der Herstellung von Produkten Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen werden.

Werbemaßnahmen, die die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeits- oder Sozialstandards versprechen, können das Problem unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung der Verbraucherschaft verschärfen.

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